Datenschutz für Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung der 

Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes


Als Unternehmen verfügen Sie über schützwürdige Datenbestände personenbezogener Daten ihrer Beschäftigten, Kunden, Klienten oder Mandanten, auf Papier, in der Akte oder auf dem PC.






 

Die ab Mai 2018 verbindlich anzuwendenden Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung, wie eine nachweisliche Umsetzung der Rechte der Betroffenen, eine Risikobewertung (Datenschutzfolgenabschätzung) und eine Datenschutzmanagement erfordern eine fachliche Begleitung der Kernkompetenzen Ihres Unternehmen.

Neben der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wird ein ernst genommener Datenschutz auch zu einem Qualitätsmerkmal Ihrer Arbeit. Um dies zu realisieren, biete ich zielgruppenorientierte Beratung und Seminare für unterschiedliche Mitarbeitergruppen und Leistungen als Berater, Auditor oder Externer Datenschutzbeauftragter.




 








 

 

Nutzen Sie die Beratung eines zertifizierten Externen Datenschutzbeauftragten. Dabei können Aufgaben mit dem Vorteil kalkulierbarer Kosten übertragen werden:

  • praktische Umsetzung der Datenschutzgesetze und der länderspezifischen Anforderungen in Ihren Einrichtungen
  • Erstellung eines betrieblichen Datenschutzkonzeptes
  • Innerbetriebliche Datenschutzorganisation
  • Seminare zum Datenschutz
  • Nutzen Ihres Qualitätsvorsprungs

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung. Nutzen Sie das Kontakt-Formular oder rufen Sie mich an.




 
 
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