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Sozialdatenschutz

Datenschutz und Sozialdatenschutz in sozialen Einrichtungen

Daten- und Sozialdatenschutz in sozialen Einrichtungen ist um einiges sensitiver, als der Datenschutz nur nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): dem Gesetzgeber ist die Umsetzung des Sozialdatenschutz so wichtig, dass er dazu für soziale Leistungsträger das gesamte zweite Kapitel des zehnten Teils des Sozialgesetzbuch (SGB X) festgelegt hat.

Sozialdatenschutz ist gesetzliche Vorgabe einerseits. Andererseits ist Sozialdatenschutz eine Verpflichtung gegenüber Ihrer Klientel. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen im Zusammenspiel mit Leistungsträgern des SGB erfordern einen präzisen Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere in dem Zusammenspiel von Leistungsempfänger, Leistungserbringer und Leistungsträger. Ein in die Praxis umgesetzter, lebender Daten- und Sozialdatenschutz wird so zu einem Qualitätsmerkmal der Arbeit Ihrer Einrichtung.

Im Rahmen meiner beratenden Tätigkeit und als Externer Datenschutzbeauftragter biete ich meine Dienstleistungen in dem besonderen Umfeld folgender sozialer Einrichtungen an:

  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen der beruflichen Bildung
  • Einrichtungen der Rehabilitation
  • Einrichtungen der Pflege- und Altenhilfe
  • Einrichtungen in konfessioneller Trägerschaft
  • u.a.

Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung eines praxisnahen Daten- und Sozialdatenschutzes wertgelegt: alle Mitarbeiter, die Leitungsebenen, die Personalvertretung, die Mitarbeiter der Verwaltung, als auch die Mitarbeiter der Umsetzung sozialer Leistungen, sind am Sozialdatenschutz zu beteiligen. Moderne Systeme der Kommunikation, Dokumentation der Leistungen und der Umgang mit äußerst sensiblen Daten erfordern einen sehr präzisen Umgang mit allen anfallenden Daten Ihrer Klientel.

Um dies zu realisieren, biete ich Ihnen zielgruppenorientierte Beratung und Seminare für unterschiedliche Mitarbeitergruppen und Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter an.

Nutzen Sie die Möglichkeit eines zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten.

Dazu können folgende Aufgaben mit dem Vorteil kalkulierbarer Kosten übertragen werden:

  • Umsetzung der Vorgaben der Sozialdatenschutzgesetze
  • Umsetzung der Vorgaben des BDSG und kirchlicher Datenschutzgesetze 
  • Erstellung eines betrieblichen Daten- und Sozialdatenschutzkonzeptes
  • innerbetriebliche Daten- und Sozialdatenschutzorganisation
  • hausinterne Seminare zum Daten- und Sozialdatenschutz
  • Datenschutz als ihr Qualitätsmerkmal
  • u.a.

Kompetenz, Fachkunde, Zuverlässigkeit und praktische Erfahrung sind eine solide Basis für einen praxisgerechten Umgang mit Daten- und Sozialdatenschutz. Entsprechende Qualifikationen, Berufserfahrung und aktive Mitarbeit in Verbänden geben ein Fundament für eine Umsetzung in Ihrer sozialen Organisation.

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung. Nutzen Sie das Kontakt-Formular, oder rufen Sie mich an.

 

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